Seit Anfang November kommt es in Frankreich zu Unruhen. Die seit mehr als 14 Tagen andauernde Gewalt richtet sich dabei vorrangig gegen Autos, die demoliert und in Brand gesteckt werden. Jeder, der zur Zeit eine Reise mit seinem Fahrzeug nach Frankreich plant, sollte sich dies gut überlegen, aufgrund der Unruhen könnte der Kaskoversicherungsschutz gefährdet sein. Denn sollten die Versicherer diese Ausschreitungen im Sinne von Paragraph 2b Absatz 3a AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) als innere Unruhen einstufen, dann hätte dies zur Folge, dass der Versicherungsschutz aus der Kaskoversicherung nicht gewährt wird.
Einem Urteil des Bundesgerichtshof zufolge handelt es sich um innere Unruhen, wenn eine zusammengerottete, größere Menschenmenge mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen ausübt (vgl. NJW 1975, 308 f.). Es empfiehlt sich in jedem Fall vor Reisebeginn bei seinem Kaskoversicherer nach der Beurteilung der Ausschreitungen nachzufragen.
November 2005