Versicherungsmathematische Bilanzgutachten kommen insbesondere für Pensionen und ähnliche Leistungen an Arbeitnehmer wie für Jubiläumszahlungen, Altersteilzeitvereinbarungen oder Zeitwertkonten zum Einsatz. Wir bewerten aber auch aktienbasierte Vergütungen wie Stock-Option-Pläne.
Die Gutachten werden für Bilanzierungszwecke nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften von uns erstellt. Je nach Ihrem Bedarf konzentrieren wir uns dabei ausschließlich auf die versicherungsmathematischen Ergebnisse oder leiten darüber hinaus rechnungslegungsrelevante Ergebnisse ab. Unsere Bilanzgutachten genießen regelmäßig einen ausgezeichneten Ruf sowohl bei Wirtschafts- als auch bei Betriebsprüfern.
Aon Consulting steht Ihnen global als Aktuar zur Verfügung. Gerade im Zusammenhang mit der länderübergreifenden Koordinationsolcher Bewertungen im Rahmen der Konzernbilanzierung hat sich dieses Vorgehen als effizient und gleichzeitig qualitätssichernd herausgestellt.
Darüber hinaus umfassen unsere gutachterlichen Tätigkeiten auch die Aktuarstätigkeit für Pensionskassen und Pensionsfonds.
Unsere mathematisch-betriebswirtschaftlichen Analysen sind als Ergänzung zu den versicherungsmathematischen Bewertungen zu verstehen. Durch Langzeitprognosen können Sie etwaigen nachteiligen Entwicklungen frühzeitig begegnen. Die Analysen helfen Ihnen zudem, Risiken qualitativ zu beschreiben und – soweit möglich – zu quantifizieren, um sie grundsätzlich besser einschätzen zu können.
Die gewonnenen Erkenntnisse sind eine ideale Basis, um Veränderungen von Versorgungswerken bestmöglich anzugehen, Gestaltungsoptionen zu vergleichen und damit auch die Entscheidungsfindung zu erleichtern. Darüber hinaus analysieren wir Ihre Versorgungsverpflichtungen für die Kostenrechnung und das Controlling.
Sonderbewertungen können wir für Sie durchführen:
Bezüglich aktuarieller Fragestellungen decken wir vorhandene Spielräume auf und zeigen Ihnen, wie Sie diese zu Ihrem Vorteil nutzen können. Wir entwickeln Alternativen und geben Empfehlungen ab. Bei unserer Beratung legen wir großen Wert auf praxisgerechte Vorgehensweisen. Solche Beratungsfragen können zum Beispiel im Zusammenhang mit der Erstellung von Bilanzgutachten entstehen oder bei der Verhandlung, Verteidigung oder Durchsetzung von Bewertungsansätzen gegenüber Dritten wie Behörden, Wirtschaftsprüfern oder bei Kaufpreisverhandlungen.
Auch bei grundsätzlichen Umgestaltungen von Versorgungsplänen („Neuordnungen“) in beispielsweise beitragsorientierte Systeme spielen aktuarielle Fragestellungen häufig eine zentrale Rolle. Mit unserer Beratungsexpertise helfen wir Ihnen, die Ihren Vorstellungen entsprechenden Konzepte zu entwickeln und umzusetzen.