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PTL (Pension Trustee Liability)-Versicherung

PTL (Pension Trustee Liability)-Versicherung

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Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Stiftungsräte und Geschäftsführer von Vorsorgeeinrichtungen

Arbeitnehmervertreter von Vorsorgeeinrichtungen haften für mögliche Pflichtverletzungen gegenüber den Destinatären mit Ihrem privaten Vermögen. Dies ist keine reisserische Schlagzeile – sondern Realität. Bei Artikel 52 BVG, bzw. BVV2 und dem Vertragsrecht sind die Haftungsnormen nachzulesen (empfehlenswert). Aufgrund der Tatsache, dass bspw. mangelnde Kenntnisse für einen Stiftungsrat keinen Entschuldigungsgrund darstellen, stufen wir die Haftung der Stiftungsräte als sehr strikt ein. Es gibt aber Möglichkeiten sich zu schützen.

Individueller Versicherungsschutz für die verantwortlichen Ihrer Vorsorgeeinrichtung

Die PTL-Lösung, die wir Ihnen empfehlen bietet den verantwortlichen Personen Ihrer Vorsorgeeinrichtung die notwendige Absicherung vor finanziellen Verlusten bei Pflichtverletzungen in Ausübung ihrer Funktion als Stiftungsrat oder Geschäftsführer der Vorsorgeeinrichtung.

Indem wir die spezifischen Risiken ermitteln, denen Ihre Vorsorgeeinrichtung und Ihre verantwortlichen Personen ausgesetzt sind, unterstützen wir Sie bei der Entwicklung und Umsetzung eines geeigneten Versicherungskonzeptes. Das Konzept umfasst Empfehlungen zur Risikominderung, Entscheidungshilfen zur bestmöglichen Absicherung durch eine PTL-Versicherung und auch Erläuterungen zur praktischen Abwicklung von Schadenfällen.

Zusatzabsicherung für ausscheidende Stiftungsräte

Nachdem Stiftungsräte eine Vorsorgeeinrichtung verlassen haben, verlieren sie den Einfluss auf die Versicherungsbedingungen und die Qualität einer bestehenden PTL-Deckung. Teile des Versicherungsschutzes können gestrichen oder Versicherungssummen reduziert werden.

Auch ist ungewiss, ob die Versicherung über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus fortgeführt wird – oder ob in der Zwischenzeit Schadenfälle eingetreten sind, mit denen die vereinbarte Deckungssumme bereits aufgebraucht wurde.

Das kann für Stiftungsräte bedeuten, dass sie im Schadenfall gegebenenfalls nicht mehr oder nicht ausreichend abgesichert sind.

Aon ist aktiv darum bemüht Stiftungsräten, die aus der Vorsorgeeinrichtung ausscheiden die breiteste, mögliche Deckung zu bewahren.

Aon – mit Kompetenz Marktstandards setzen

Seit mehr als 20 Jahren ist Aon spezialisiert darauf bei der Entwicklung und Beratung der PTL-Versicherung für die Kunden Bedingungen zu erarbeiten, die über dem Marktdurchschnitt liegen. In den letzten Jahren sind wir bei bedeutenden Platzierungen am Markt involviert gewesen.

Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne zu den vielen Möglichkeiten der Risikoabdeckung durch PTL-Versicherungen.

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