Germany

Fünf Fragen an ...
Birgit Löw-Plückhan und Carsten Hölscher | 20 Jahre beitragsorientierte Leistungszusage


Seit mehr als 20 Jahren kennt das Betriebsrentengesetz nun die beitragsorientierte Leistungszusage. Diesen Zeitraum nehmen wir zum Anlass, ein Resümee zu ziehen.


Wenn man die heutige Ausgestaltung einer beitragsorientierten Leistungszusage mit einer Zusage vor 20 Jahren vergleicht, was hat sich geändert? 

In den letzten zwei Jahrzehnten gab es diverse Wellen von Anpassungen und Entwicklungen bei der Ausgestaltung von beitragsorientierten Leistungszusagen. Einige der Zusagen, die in der Anfangsphase entstanden sind, würden die Unternehmen aus heutiger Sicht nicht mehr einführen. Denn sie enthalten Garantieversprechen, die aufgrund des sich in den Jahren geänderten Marktumfeldes nur noch schwierig einzuhalten sind. Im Zuge verschiedener Umstrukturierungswellen wurden Zusagegarantien von Unternehmen bereits sukzessive reduziert. Zunächst wurden die noch relativ hohen Zinsversprechen stufenweise reduziert, bis in jüngerer Zeit nur noch Mindestgarantien gewährt werden. Bei lebenslangen Renten wurde der jährliche 1 %‘ige Anpassungsmodus eingeführt oder auch gleich auf Kapital- bzw. Ratenzahlungen umgestellt, um zwei weitere Beispiele zu nennen.     

Haben sich für die Unternehmen die Erwartungen, die mit der Einführung einer beitragsorientierten Leistungszusage verbunden waren, erfüllt?

Die Einführung der beitragsorientierten Leistungszusagen war sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung zur Minimierung von Pensionsrisiken. Dass sich viele Erwartungen nicht gleich erfüllt haben, sieht man an den diversen Nachbesserungen. Mit den ersten beitragsorientierten Leistungszusagen wurden Risiken gegenüber reinen Leistungszusagen reduziert, aber nicht ganz eliminiert. Ein bekanntes Beispiel ist die Herabsetzung des Rechnungszinses in den Rentenfaktoren der BVV Pensionskasse vor gut zwei Jahren. Diese Umstellung erfasst auch bereits beschäftigte Mitarbeiter in Bezug auf die zukünftigen Dienstjahre. Im Ergebnis wurden die Beiträge der Mitgliedsunternehmen um ca. 30 % erhöht, damit die vom / über den Versorgungsträger zugesagten Leistungen auch weiterhin in unveränderter Höhe gewährt werden können. Man kann unterstellen, dass hiermit viele Unternehmen nicht gerechnet haben. Im Übrigen ist der BVV nicht der einzige Versorgungsträger, der die Rechnungszinsen seiner Tarife reduziert hat.

Welche weiteren Sachverhalte lassen sich beobachten?​

Viele Unternehmen haben sicherlich die Komplexität unterschätzt, denn die beitragsorientierte Leistungszusage ist aufgrund ihrer Gestaltung wesentlich komplexer als die „alte“ Leistungszusage, bei der meist die Versorgungsleistung mit wenigen Parametern und einem Taschenrechner ausgerechnet werden konnte. 

Für die Verwaltung und auch die Leistungsermittlung einer beitragsorientierten Leistungszusage wird in der Regel die gesamte Beitragshistorie benötigt. Zum Teil sind die Pläne arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanziert und sehen zudem variable Zinssätze oder Umrechnungsfaktoren vor. Hinzu kommen die höheren Anforderungen an die Mitarbeiterkommunikation. Viele Unternehmen haben darauf bereits reagiert, in dem sie die Verwaltung ihrer betrieblichen Versorgungswerke ausgelagert haben.

Welche Auswirkungen hat die beitragsorientierte Leistungszusage für die Mitarbeiter?

Mit einer beitragsorientierten Leistungszusage unterstreicht das Unternehmen den Entgeltcharakter einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Der Wert, den das Unternehmen dem Mitarbeiter mit einer bAV zur Verfügung stellt, wird transparenter. Dies wird noch verstärkt, wenn der Mitarbeiter sich an der Finanzierung seiner bAV beteiligt. Andererseits setzt die beitragsorientierte Leistungszusage eine höhere Eigenverantwortung des Mitarbeiters voraus. Da moderne Pläne häufig eine teilweise Risikoverlagerung auf den Mitarbeiter vorsehen, sollten Mitarbeiter an sich bei sinkenden Zinsen mit zusätzlichen eigenen Beiträgen gegensteuern. Dies setzt jedoch ein Bewusstsein hierfür voraus. Nehmen die Mitarbeiter die Eigenverantwortung allerdings nicht an, können sich hieraus wiederum unerwartete Konsequenzen für die Unternehmen ergeben. So zum Beispiel, wenn sich Mitarbeiter aufgrund einer nicht ausreichenden Altersversorgung dazu entscheiden, ihre Pensionierung, anders als in der Personalplanung des Unternehmens antizipiert, aufzuschieben.

Wie sehen die weiteren Trends aus oder ist die Entwicklung abgeschlossen?

Der Spielraum für eine innovative Plangestaltung ist durch das Betriebsrentengesetz begrenzt. Falls es zu keinen gesetzlichen Neuerungen kommt, sind damit auch die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung begrenzt. Abzuwarten bleibt, ob es neue Impulse durch die reine Beitragszusage geben wird. 

Einen Trend sehen wir allerdings in der systematischen Heranführung von Mitarbeitern zur Übernahme von mehr Eigenverantwortung bei der Planung ihrer Altersversorgung. Dies ist zum einen die Folge der Übertragung von Risiken, die das Unternehmen nicht mehr bereit ist, für den Mitarbeiter zu tragen. Zum anderen ist dies eine Konsequenz daraus, dass das Umfeld für finanzielle Entscheidungen zunehmend anspruchsvoller wird.   

Als Fazit: Die beitragsorientierte Leistungszusage hat den Unternehmen geholfen, ihre betriebliche Altersversorgung besser zu steuern und finanzielle Risiken zu reduzieren. Die praktische Erfahrung zeigt, dass es einige Felder gibt, in denen nach wie vor Handlungsbedarf besteht, insbesondere was die Administration und Kommunikation betrifft. Entgegen vieler Erwartungen weisen beitragsorientierte Zusagen eine höhere Komplexität aus und sind deutlich erklärungsbedürftiger. Doch auch hierfür gibt es mittlerweile gute Lösungen, die nicht nur die Attraktivität der bAV erhöhen können, sondern sich auch passgenau an den Anforderungen der Arbeitgeber ausrichten lassen. 

Weiterführende Links

     Insights & Videos
     Fünf Fragen an ...
     Newsletter und Abo
     Termine und Events
     Update bAV

Folgen Sie uns