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Modellierung künftiger Langlebigkeitsverbesserung
Eine Case Study zur Verwendung des CMI-Ansatzes in Deutschland
Unternehmen halten in der betrieblichen Altersversorgung laufend Ausschau nach neuen Möglichkeiten, wie sie vorhandene Pensionsverpflichtungen in ihren Bilanzen praxisgerechter abbilden und möglicherweise reduzieren können. Ein Ansatz, der bereits in vielen Ländern zur Anwendung kommt, ist die Modellierung der künftigen Langlebigkeitsentwicklung mittels des sog. Continuous Mortality Improvements (CMI) Ansatzes. Wie ein aktuelles Praxisbeispiel zeigt, ist dieser Ansatz auch in Deutschland schnell und effizient umsetzbar und kann im Einzelfall zu nicht unerheblichen Reduzierungen der Rückstellungen führen.
Was verbirgt sind hinter dem CMI-Ansatz?
Der CMI-Ansatz ist ein aktuarielles Projektionsverfahren zur Modellierung künftiger Langlebigkeitsverbesserungen auf der Basis vergangenheitsbezogener Erkenntnisse zur Langlebigkeitsentwicklung (vgl. z.B. www.mortality.org). Dieses Standard-Modell, das sowohl in Großbritannien und der Schweiz als auch bei Rückversicherern weit verbreitet ist, berücksichtigt insbesondere Generationen- und Kohorten-Effekte, die die Langlebigkeitsverbesserungen maßgeblich prägen, und ist dadurch ein detaillierteres Projektionsverfahren als beispielsweise die Heubeck-Tafeln.
Ein wesentlicher Parameter des CMI-Ansatzes ist der langfristige Langlebigkeitsverbesserungstrend; dieser Parameter bewegt sich üblicherweise in einer Bandbreite von 1-2 Prozent pro Jahr. Für Bilanzierungszwecke wird sowohl in Großbritannien als auch in der Schweiz häufig eine Trendrate von 1,25 Prozent oder 1,5 Prozent p.a. verwendet. Eine solche Trendannahme deckt sich im Übrigen auch mit der beobachteten Langlebigkeitsverbesserung in Deutschland und anderen europäischen Ländern in den letzten Jahren.
Case Study: Verw
endung des CMI-Ansatzes in Deutschland
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 entschied sich ein internationaler Konzern mit signifikanten Versorgungsverpflichtungen u.a. auch in Deutschland kurzfristig zu einer Ausweitung der Verwendung des CMI-Ansatzes.
In diesem Zusammenhang erfolgte hinsichtlich der biometrischen Rechnungsgrundlagen ein Übergang von den unmodifizierten Heubeck-Tafeln RT 2018 G auf mittels des CMI-Ansatzes bezüglich der künftigen Langlebigkeitsverbesserungen modifizierte Richttafeln (im Folgenden: CMI 2018 G). Für den langfristigen Langlebigkeitstrend wurde dabei ein Wert von 1,25 Prozent p.a. angesetzt, da dieser Wert bereits in anderen Konzerngesellschaften verwendet wird, die den CMI-Ansatz nutzen, und zudem für Deutschland keine abweichende Entwicklung des Langlebigkeitstrends erwartet wird.
Aufgrund der zeitkritischen Jahresabschlussarbeiten wurde dabei unter Wesentlichkeitsaspekten ein pragmatisches Vorgehen gewählt. So kam das modifizierte CMI 2018 G Tafelwerk zunächst nur bei den lebenslang zu zahlenden Verpflichtungen zur Anwendung, während für alle anderen Verpflichtungen (Einmalkapitalien, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen) übergangsweise weiterhin die unmodifizierten RT 2018 G zur Anwendung kamen.
Dieses Vorgehen war akzeptabel, da eine stichprobenartige Analyse der zunächst nicht umgestellten Pläne ergeben hatte, dass der Übergang auf die CMI 2018 G nur eine Änderung des Verpflichtungsumfangs von unter einem Promille zur Folge gehabt hätte.
CMI-Ansatz kann zu reduziertem Rückstellungsausweis führen
Der Übergang auf die CMI 2018 G hat den IFRS-Verpflichtungsumfang zum 31. Dezember 2019 und den voraussichtlichen Personalaufwand (Service Cost) für das Jahr 2020 in den umgestellten Plänen um ca. 3,5 Prozent abgesenkt. Nach HGB ergab sich eine geringfügig niedrigere Absenkung um knapp 3,0 Prozent. Die gewonnen Erkenntnisse zur Höhe der Auswirkungen bei der Umstellung auf den CMI-Ansatz konnten im Nachgang auch noch für Teilbestände von Rentenverpflichtungen verwendet werden, deren Bewertung bereits abgeschlossen war und die ansonsten nicht mehr rechtzeitig neu bewertet werden konnten. Diese Verpflichtungen konnten mit den Erfahrungswerten auf Einzelpersonenebene anhand von Geburtsdatum, Geschlecht und Bestandsart qualifiziert umgeschätzt werden. Für den nächsten Stichtag ist ein kompletter Übergang auf die CMI 2018 G für alle Verpflichtungen geplant.
Bei Fragen zum CMI-Ansatz stehen Ihnen Dr. André Geilenkothen (
andre.geilenkothen@aon.com) und Dr. Christian Weiß (
christian.weiss@aon.com) gerne zur Verfügung.
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