Wie viel Rente werde ich einmal bekommen? Diese Frage stellen sich viele Erwerbstätige. Die Antwort darauf wird künftig leichter: Im Auftrag der Bundesministerien für Arbeit und Finanzen haben Aon und die Universität Ulm in einem Forschungsprojekt eine Studie zur säulenübergreifende Renteninformation erarbeitet. Ziel war es, die Umsetzung einer solchen Informationsplattform zu skizzieren. Das Ergebnis:
Der Weg dorthin ist nicht einfach, aber machbar.

Die Studie im Überblick

Eine Plattform, die vieles einfacher macht

Erwerbstätige sollen zukünftig einen klaren Überblick über ihre individuelle Rente erhalten können. Auf eine unkomplizierte, für jeden umsetzbare Weise. Die Studie zeigt, wie es funktionieren kann: wie Informationen gebündelt und für jeden einfach abrufbar werden.
Der Bedarf für diese säulenübergreifende Renteninformation ist groß. Denn das Rentensystem in Deutschland ist komplex: Welche Bezüge aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge für den Einzelnen unterm Strich zusammenkommen, ist oft nicht transparent. Zunehmend fragmentierte Erwerbsbiographien, z.B. häufige Arbeitgeberwechsel, machen das Thema noch komplizierter.

Gut zu wissen

Aufgabe der Plattform ist es, Informationen zu sammeln, zu filtern und kompakt darzustellen. Sie ersetzt keine persönliche beratung. Vielmehr stellt sie Prognosen über zu erwartende Leistungen. Das macht es für den Einzelnen leichter, die individuelle Vorsorge gezielt zu planen.

Umsetzung

Der Weg zur Renteninfo

Die Studie arbeitet heraus, wie der Weg zu einer umfassenden Renteninfo konkret aussehen könnte. Es wird ein stufenweises Vorgehen empfohlen:

  1. Zunächst erfolgt eine Bündelung der heute schon verfügbaren Informationen (z.B. Standmitteilungen der BfA).
  2. Daraus erschließt sich die Ableitung eines standardisierten Datensatzes.
  3. Der nächste Schritt ist der Aufbau der nötigen Infrastruktur, um Beamtenversorgung und kleinere berufsständische Versorgungswerke einzubeziehen.
  4. Es folgt die Klärung des Informationsumfangs, d.h. welche Produkte bei der privaten Vorsorge ein- gebunden werden. Die Studie empfiehlt, nur solche mit Geldleistungen einzuschließen, die klar der Altersvorsorge dienen.

Die Studie baut darauf, dass die Versorgungsträger in der ersten Phase ihre Daten freiwillig bereitstellen. Für einen späteren Zeitpunkt wird eine gesetzliche Pflicht empfohlen, die allerdings nicht zu detailliert aussehen sollte.

So funktioniert‘s:
Säulenübergreifende Renteninformation

Nächste Schritte

Die Pilotphase für die Plattform könnte aus Sicht der Autoren in zwei bis drei Jahren beginnen. Die jetzt notwendigen Schritte sind:

  1. Der Gesetzgeber trifft die grundlegenden Entscheidungen.
  2. Klärung der einzelnen Prozesse, z.B. Nutzer-Identifikation, Datenübermittlung, Finanzierung
  3. Definition der Datenschnittstellen und des Plattform-Designs

Die Plattform nimmt Gestalt an:
der aktuelle Stand der Dinge.

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Mit der säulenübergreifenden Renteninfo soll eine Plattform geschaffen werden, die den Bürgern dabei hilft, die relevanten Informationen zu ihrer individuellen Altersvorsorge zu sammeln, zu filtern und letztlich zu einer Gesamtschau zu aggregieren. Intention ist es, Impulse zu geben, um frühzeitig und bedarfsgerecht vorzusorgen.

Über die zentrale Plattform sollen die Bürger die Informationen zu ihrer Altersvorsorge abrufen und zeitnah erhalten können. In übersichtlicher und verständlicher Form sollten die wichtigsten Informationen zu der jeweiligen Altersvorsorge (Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme, Betriebliche Vorsorge und Private Vorsorge) und den Versorgungsträgern / Vorsorgeeinrichtungen dargestellt werden. Dabei werden alle drei Säulen der Altersversorgung berücksichtigt. Dies beinhaltet auch die Angabe der bisher erreichten und der künftig erreichbaren Leistung sowie allgemeine Angaben, z.B. ob auf die Leistungen Steuern und Sozialversicherungsabgaben anfallen.

Die säulenübergreifende Renteninfo soll auf bereits heute vorhandenen Daten aus den Standmitteilungen (jährliche Kontoauszüge) der Versorgungsträger und Vorsorgeeinrichtungen aufbauen. Damit kann der Mehraufwand bei diesen Institutionen überschaubar bleiben. Neue Berechnungsanforderungen sind nicht geplant.

Die Einführung der säulenübergreifenden Renteninfo sollte idealerweise mit einer Pilotphase beginnen, in die zunächst die Deutsche Rentenversicherung, die großen Lebensversicherer und einige maßgebliche Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung auf freiwilliger Basis einbezogen werden. Mittelfristig sollte die Zulieferung von Daten für all diejenigen Versorgungsträger und Vorsorgeeinrichtungen verpflichtend sein, für die bereits heute eine gesetzliche Grundlage besteht, regelmäßig Standmitteilungen bereitzustellen.

Bei der Auswahl der einzubeziehenden Produkte sollten nur solche berücksichtigt werden, die monetäre Leistungen vorsehen und klar erkennbar der Altersvorsorge dienen.

Eventuell vorhandene unverfallbare Anwartschaften aus früheren Beschäftigungsverhältnissen stellen einen Bestandteil der künftigen Altersvorsorge dar und sind deshalb Teil der säulenübergreifenden Renteninfo. Da es sich hierbei allerdings um ausgeschiedene Arbeitnehmer handelt, werden sicherlich in vielen Fällen die nötigen Informationen bei den Versorgungsträgern und Vorsorgeeinrichtungen nicht im unmittelbaren Zugriff sein. Eine Identifizierung und elektronische Meldung der Berechtigten wäre deshalb nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand machbar. Während für künftige derartige Fälle von vorneherein die Haltung dieser Daten vorgesehen werden sollte, wäre es empfehlenswert, für die Fälle aus der Vergangenheit eine großzügige Übergangs- oder Ausnahmeregelung im Hinblick auf die Bereitstellung von Daten zu schaffen.

Auf Basis der Angaben der Versorgungsträger und Vorsorgeeinrichtungen kann den Bürgern über die Plattform die geschätzte, ungefähre Höhe ihrer gesamten Alterseinkommensansprüche zu einem einheitlichen Zeitpunkt (z.B. Regelaltersgrenze) veranschaulicht werden. Dies kann durch eine Modellrechnung erfolgen, die eine erreichbare, kaufkraftbereinigte, lebenslange Monatsrente zum Zeitpunkt der gesetzlichen Regelaltersgrenze als aggregierte Gesamtgröße ermittelt. Zentrale Grundlage dafür ist die Verfügbarkeit einer Prognose der jeweiligen Versorgungsträger und Vorsorgeeinrichtungen für die einzelnen erreichbaren Ansprüche unter Verwendung vorsichtig-realistischer Annahmen.

Eventuell erforderliche Umrechnungen (Berechnung einer fiktiven lebenslangen Monatsrente aus Kapitalzahlungen, Umrechnungen auf heutige Kaufkraft etc.) sollen durch die Plattform vorgenommen werden.

Hinsichtlich der Organisationsstruktur der säulenübergreifenden Renteninfo präferieren die Ministerien aus Zeit- und Effizienzgründen derzeit (Stand 02/2020) die Beleihung einer bestehenden Organisation mit entsprechenden Aufgaben. Denkbar wäre z.B., diese Aufgabe bei der Deutschen Rentenversicherung (analog ZfA oder ZfP) anzusiedeln. Erklärtes Ziel ist dabei eine schlanke Organisation und eine starke Einbindung von Vertretern aller Spielarten der Altersversorgung unter Bundesaufsicht.

Eine zentrale Sammlung und Speicherung der Daten sollte unbedingt vermieden werden, da eine derartige Vorratsdatenspeicherung völlig unangemessen wäre.

Die Umsetzung der säulenübergreifenden Renteninfo bleibt ein ambitioniertes Projekt, so dass eine stufenweise Einführung empfehlenswert erscheint. Mit einer Pilotphase sollte möglichst 2021 / 2022 gestartet werden. Der Wille zur Umsetzung ist überall spürbar, so dass in 2020 wesentliche Schritte zur Einführung unternommen werden können.

Die mit der Einführung der säulenübergreifenden Renteninfo befassten Ministerien für Arbeit und Soziales bzw. der Finanzen streben bis zum Frühjahr 2020 einen Gesetzentwurf an, um die säulenübergreifende Renteninfo auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus arbeiten verschiedene Vorsorgeeinrichtungen und ihre Interessenverbände an praktischen Fragen der Umsetzung, wie bspw. der Gestaltung des Altersvorsorgeüberblicks oder der technischen Gestaltung des Datenaustauschs.