Haftpflichtversicherung
Unternehmen in Deutschland können Haftpflichtversicherungen zu guten Preisen und Bedingungen erhalten. Die Haftpflichtversicherer in Deutschland haben wiederum gute Ergebnisse erzielt. Daher können sie den Unternehmenskunden weiter attraktive Angebote unterbreiten. Nur in wenigen Branchen – wie bei den Kfz-Zulieferern – hat es einige große Schäden gegeben, die für die Versicherer kostspielig waren. In solchen Branchen haben Versicherer ein größeres Bedürfnis nach Risikoinformationen, die sie von den Unternehmenskunden fordern. Für einige Unternehmen, die in jüngster Vergangenheit Schäden zu verzeichnen hatten, kann es zu Preiserhöhungen kommen. Insgesamt waren und bleiben die Preise für die Unternehmen aber stabil.
Krankenhäuser konnten in den vergangenen Jahren von einer deutlichen Zunahme des Angebotes an Heilwesen-Haftpflichtversicherungen profitieren. Vorhandene Versicherer haben ihr Angebot ausgeweitet und neue Versicherer sind auf den Markt gekommen.
Die Digitalisierung von Produktionsabläufen und Lieferketten hat in den Firmen weiter zugenommen. Viele Unternehmen beschäftigen sich daher jetzt mit der Frage, ob die bereits stattgefundene Digitalisierung und die kurzfristigen weiteren Planungen dafür Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz haben. Vor allem Haftungsfragen zwischen Zulieferer und Abnehmern müssen oft neu beantwortet werden.
International tätige Unternehmen müssen häufig viel Aufwand betreiben, um länderübergreifende Versicherungsprogramme regelkonform zu gestalten (Stichwort: Compliance). Die Versicherer haben unterschiedliche Haltungen zu diesem Thema. Daher ist es für die Unternehmen schwierig, Angebote verschiedener Versicherer vergleichen zu können. Dass sich Aufsichtsrechte und Steuerrechte in vielen Ländern immer wieder ändern, macht die Aufgabe noch herausfordernder.
Die Unsicherheit über den Brexit bringt einige Versicherer dazu, jetzt bereits Klauseln in den Versicherungsverträgen zu verlangen, die vor allem die Auswirkungen eines möglichen Brexits auf den Versicherer berücksichtigen. Hier müssen Unternehmen wachsam sein, damit ihnen durch eine zu schnelle vertragliche Neugestaltung keine Nachteile entstehen.
Marktsituation
Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland im Jahr 2017 7,8 Milliarden Euro für Haftpflichtversicherungen gezahlt. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Schadenkostenquote war mit 93 Prozent positiv für die Versicherungsunternehmen.
Für das Jahr 2018 wird von einem auf 8 Milliarden Euro steigenden Betrag für Haftpflichtversicherungen ausgegangen. Die Schadenkostenquote wird leicht verbessert mit 92 Prozent prognostiziert. Daher ist verständlich, dass Haftpflichtversicherungen aus Sicht der Anbieter ein attraktives Geschäft bleiben. Dies gilt auch, obwohl einige Industrie-Haftpflichtversicherer aufgrund hoher einzelner Schäden Schadenkostenquoten ausweisen, die größer als 100 Prozent sind.
Die Zahl der Versicherer, die industrielle Haftpflichtversicherungen in Deutschland anbieten, ist weiterhin hoch. Und in den vergangenen Jahren neu in den Markt eingetretene Versicherer bauen ihr Angebot besonders in der Haftpflichtversicherung kontinuierlich aus.
Im vergangenen Jahr sind bei einigen Kfz-Zulieferern größere Schäden eingetreten. Diese belasten die Ergebnisse der betroffenen Haftpflichtversicherer, die sich jetzt in diesem Bereich zurückhalten. Preissenkungen oder die Verbesserung der Versicherungsbedingungen werden den Kfz-Zulieferern daher nur selten angeboten. Die mit der Digitalisierung einhergehenden Herausforderungen an die Zulieferer werden die Anforderungen an ihren Versicherungsschutz weiter verschärfen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, arbeiten Makler und Versicherer an neuen Konzepten für diese Kunden.
Auch in vielen anderen Branchen nimmt der Trend zur Digitalisierung – besonders von Produktions- und Lieferprozessen – zu. Immer mehr Unternehmen haben im Zuge dessen konkrete Anforderungen an ihren Haftpflichtversicherungsschutz. Viele Unternehmen gründen auch neue Tochterunternehmen, um gänzlich neue Geschäftsfelder im Zusammenhang mit der Digitalisierung zu entwickeln.
Die Nachfrage von Unternehmen nach neuen Haftpflichtlösungen steigt stetig. Um den richtigen Versicherungsschutz zu angemessenen Preisen und Bedingungen zu erhalten, ist dann oft ein intensiver Dialog zwischen Versicherer, Kunde und Makler notwendig, in dem die neuen Risikoverhältnisse für alle Beteiligten geklärt werden.
Ausblick
Der Haftpflichtversicherungsmarkt wird überwiegend käuferfreundlich bleiben. Die Zurückhaltung der Versicherer in Bezug auf einige wenige Branchen ändert kurzfristig nichts an dieser grundsätzlichen Ausrichtung.
Den Versicherern sind die neuen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben, bewusst. Der Dialog zwischen Kunden, Maklern und Versicherern über die notwendigen Lösungen dafür wird sich weiter intensivieren. Die Unternehmen haben die Anforderung an Versicherer, dass es weiterentwickelte und neue Versicherungslösungen geben muss.
Für Gynäkologen und Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, gibt es unverändert keinen ausreichenden oder für viele nicht bezahlbaren Haftpflichtversicherungsschutz. Auch daher haben die Zahlen der Hebammen und der Gynäkologen mit Geburtshilfe weiter abgenommen. Für beide Berufsgruppen geben die zuständigen Berufsverbände mittlerweile jeweils weniger als 1.000 tätige Gynäkologen und Hebammen an. Für diese Kunden findet ein Wettbewerb zwischen den Versicherern de facto nicht mehr statt. Die vor einigen Jahren begonnene Diskussion zwischen staatlichen Stellen und den Haftpflichtversicherern konnte diese Verhältnisse bisher nicht ändern. Der Ruf nach einer staatlichen Lösung, um diese Berufsbilder zu erhalten, wird daher künftig wieder lauter werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, 2017
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Markttrends
Ab 1. November soll die neue Musterfeststellungsklage für Privatpersonen in Kraft treten. Das haben Bundestag und Bundesrat im Juni und Juli beschlossen.
Damit wird Verbänden, die keine Gewinnerzielungsabsicht haben, das Recht eingeräumt, für mindestens 50 zu vertretende Verbraucher gemeinsame Grundlagen für einen späteren individuell zu ermittelnden Schadenersatz im Klageweg zu erreichen. In dem individuellen Verfahren wird es dann um die Feststellung der jeweiligen Schadenhöhe gehen. Zur Verkürzung der Klagezeiten wird immer das für den Klageort zuständige Oberlandesgericht die erste Instanz sein. Eine Revision zum Bundesgerichtshof soll immer zugelassen werden.
Es gibt deutliche Kritik von einzelnen Parteien und Verbraucherschutzverbänden, dass diese Änderung der Zivilprozessordnung (§§ 606 ff. ZPO-E) noch nicht weit genug gehen würde. Haftpflichtversicherer sehen das anders, und es wird bereits der Begriff der deutschen Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild intensiv diskutiert – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherungen von betroffenen Unternehmen. Diese Änderung der Zivilprozessordnung ist in jedem Falle eine wesentliche Vereinfachung des Klageweges für Verbraucher und wird daher von vielen Interessenvertretern privater Verbraucher begrüßt. Es ist angesichts bereits bekannter Schadenfälle davon auszugehen, dass die Musterfeststellungsklage auch unmittelbar nach Inkrafttreten genutzt werden wird.
Die neuen Paragrafen 439 Absatz 3 und 445a BGB haben seit dem 1. Januar für Verkäufer und Lieferanten zu einer erweiterten gesetzlichen Haftung bei Mängeln geführt. Eine daraus resultierende und von wenigen Versicherern prognostizierte Zunahme von Haftpflichtschäden ist jedoch bisher nicht zu beobachten. Unternehmen sollten dennoch die entsprechenden Haftpflichtversicherungen prüfen, ob sie den gesetzlichen Haftungen ausreichend Rechnung tragen.
Mit Einführung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung zum 28. Mai dieses Jahres (EU-DSGVO) sind für alle Unternehmen deutlich strengere Haftungen im Umgang mit personenbezogenen Daten in Kraft getreten. Alle Unternehmen waren und sind zu einem großen Teil noch immer mit der Umsetzung der daraus resultierenden Anforderungen beschäftigt. Ansprüche von geschädigten Personen durch eine Verletzung von Datenschutzbestimmungen sind bislang nicht bekannt. Der hierfür vor allem relevante Artikel 82 der neuen DSGVO findet aber sehr viel Beachtung und wird als sehr wahrscheinliche neue Anspruchsgrundlage intensiv bei Versicherern und Kunden diskutiert. Ein Anspruch auf den Ersatz von Schmerzensgeld in Verbindung mit einem Schadenersatz war auch bisher schon möglich. Der neue Artikel 82 erleichtert solche Ansprüche jedoch ganz entscheidend. Unternehmen müssen daher prüfen, ob der vorhandene Versicherungsschutz für Lieferungen und Leistungen auch Vermögensschäden nach der DSGVO absichert.