Bei der Film-Apparate-Versicherung besteht Versicherungsschutz gegen alle Gefahren für sämtliches zur Produktion benötigtes Equipment, insbesondere Filmapparate, Licht- und Tonequipment aber auch Funkgeräte, Mobiltelefone, Laptops und dgl. Entschädigung wird geleistet, sofern durch äußere Einwirkung versichertes Equipment unvorhergesehen beschädigt, zerstört oder abhanden kommt. Versicherungswert ist der Neuwert des versicherten Equipments.
Das belichtete/bespielte Trägermaterial repräsentiert die jeweiligen Herstellungskosten der Produktion. Diese Versicherung deckt das Risiko bei der Herstellung vom Film-Negativ für Kino- und Fernsehfilme sowie von Videoaufnahmen. Eine All-Gefahren-Deckung sorgt dafür, dass im Schadenfall die Wiederherstellungskosten erstattet werden, die durch die Beschädigung des Filmmaterials als Folge von Kamera-, Transport-, Kopierschäden usw., sowie Schäden beim mechanischen und elektronischen Schnitt oder durch Löschen des Videobandes entstehen.
Die für die Durchführung eines Filmvorhabens wesentlichen Personen wie z.B. Regisseure, Darsteller und Kameraleute sind gegen den Ausfall infolge von Krankheit, Unfall oder Tod versichert. Neben einer Gesundheitserklärung der versicherten Personen ist auch eine ärztliche Untersuchung erforderlich, deren Kosten vom Versicherer übernommen werden. Die entstehenden Mehrkosten durch Unterbrechnungen werden Produzenten erstattet.
Wird durch einen Sachschaden am Equipment im weitesten Sinne bzw. an für die Produktion notwendigen Gebäuden, Requisiten oder Dekorationen eine Unterbrechung der Produktion verursacht oder einen Abbruch zur Folge hat, so werden dem Produzenten die entstandenen Mehrkosten durch Unterbrechung ersetzt.
Versichert sind die zur Herstellung eines Filmes verwendeten eigenen oder angemieteten Requisiten, Kostüme und Dekorationen. Entschädigung wird geleistet, sofern durch äußere Einwirkung die Requisiten unvorhergesehen beschädigt, zerstört oder abhanden kommen. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von versicherten Sachen in gleicher Art und Güte.
Zahlungsmittel wie Bargeld oder Schecks für produktionsbezogene Zahlungen, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden, sind versichert. Diese Versicherung schützt den Produzenten vor Verlust infolge von Beraubung, Einbruchdiebstahl, Transportmittelunfall, Feuer und Naturkatastrophen.
Personen- oder Sachschäden können Ansprüche Dritter gegen den Produzenten auslösen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb sowie aus der Herstellung, der Bearbeitung, einschließlich Aufnahme der Filme in eigenen und/oder fremden Ateliers, Räumlichkeiten oder Gebäuden, auf eigenen und/oder fremden Grundstücken. Die Abwehr unberechtigter bzw. die Befriedigung berechtigter Ansprüche ist Gegenstand dieses Versicherungsschutzes.