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Retirement Insights 2022 - Ausgabe 2  | 
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Aon Retirement News - August 2022  |   Druckversion

Änderungen des Nachweisgesetzes - Übersicht & FAQs

Zum 1. August 2022 treten die Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Besondere Relevanz für die bAV hat insbesondere die ab 1. August geltende Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (nachfolgend „Arbeitnehmer“) bis spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung einen schriftlichen Nachweis von Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG n. F.).

Hier finden Sie alle Informationen.

Aon Retirement News - Juli 2022  |   Druckversion

Änderung des Nachweisgesetzes zum 1. August 2022 führt zu neuen Arbeitgeberpflichten auch für die bAV

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie hat der Gesetzgeber das Nachweisgesetz angepasst. Bereits nach dessen aktueller Fassung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat ab Beginn des Arbeitsverhältnisses die „wesentlichen Vertragsbedingungen“ schriftlich (also eigenhändig unterzeichnet, § 126 BGB) mitzuteilen. Bislang galt das Nachweisgesetz jedoch als „zahnloser Tiger“.

Aon Retirement News - Mai 2022  |   Druckversion

Neues BMF-Schreiben kippt Regeln zur Festlegung von Finanzierungsendaltern bei Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen

Mit dem Schreiben vom 02.05.2022 hat das BMF auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.11.2019 (XI R 42/18) reagiert. Das Urteil richtete sich gegen den in den EinkommensteuerRichtlinien formulierten Grundsatz, der im Wesentlichen eine einheitliche Festlegung des Pensionsalters bei mehreren bestehenden arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Direktzusagen vorsieht. Diese Vorgabe wird vom BMF nunmehr aufgegeben.

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Retirement Insights 2022 - Ausgabe 1  | 
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Aon Retirement aktuell - März 2022  |   Druckversion

BAG Entscheidungen bringen erste Klarheit beim gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Über vier Jahre nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern mit zwei Urteilen (3 AZR 361/21 und 3 AZR 362/21) erstmals über Fragen des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) entschieden. Und zwar mit einer erfreulichen Klarstellung.

Aon Retirement aktuell - Dezember 2021  |   Druckversion

 

Senkung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2022 – Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung

In Kürze tritt die neue Verordnung über die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2022 in Kraft. Die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) (BBG) hat geringfügige Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Bei einer Beitragszahlung, die die Fördergrenzen übersteigt, werden kleine Beitrags¬teile nicht mehr gefördert und somit steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig.

In unserer Aon | Retirement Aktuell - Senkung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2022 – Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung finden Sie weitere Details sowie Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit den Neuerungen in der Praxis.

Aon Retirement Insights 2021 - Ausgabe 3  |   Druckversion

 
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Aon Retirement aktuell - August 2021  |   Druckversion

 

Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit jährlich 6 % verfassungswidrig

Mit einer Pressemitteilung vom 18.08.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über einen Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) informiert, in dem es entschieden hat, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) verfassungswidrig ist, soweit dabei für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.

Das Urteil könnte Rückwirkungen auf den nach § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG bei der steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen anzusetzenden Zinssatz von 6 % p.a. haben.

In unserer Aon | Retirement Aktuell - Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit jährlich 6 % verfassungswidrig finden Sie weitere Details.

Aon Retirement aktuell - Juli 2021  |   Druckversion

 

Neues bei der Bilanzierung rückgedeckter Zusagen

Am 06.07.2021 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) darüber informiert, dass der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung den IDW Rechnungslegungshinweis Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen verabschiedet hat.

Wie der Titel bereits verrät, befasst sich das IDW in seiner Veröffentlichung mit der HGB-Bilanzierung rückgedeckter Direktzusagen. Jedoch sind die Aussagen nach RZ 4 des RH sinngemäß auch auf mittelbare Verpflichtungen aus rückgedeckten Unterstützungskassen anwendbar und insgesamt ab 31.12.2022 verpflichtend anzuwenden. 

In unserer Aon | Retirement Aktuell - Neues bei der Bilanzierung rückgedeckter Zusagen finden Sie weitere Details.

Aon Retirement Insights 2021 - Ausgabe 2  |   Druckversion

 
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Aon Retirement aktuell - Mai 2021  |   Druckversion

 

Versorgungsausgleich: Neue Vorgaben vom BGH sowie Inkrafttreten der Gesetzesreform 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung wichtige Aussagen für den Versorgungsausgleich getroffen. So lockert er die Vorgaben zum Rechnungszins zur Berechnung von Ausgleichswerten. Zudem konkretisiert er die praktische Anwendung der im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an eine externe Teilung für Arbeitgeber und Unterstützungskassen.

Ferner wurde das Gesetz zur Reform des Versorgungsausgleichsrechts am 21.05.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt jetzt am 01.08.2021 in Kraft. Die Reform greift nicht grundlegend in die Struktur des bestehenden Rechts ein, in einigen Details müssen sich Versorgungsträger aber auf neue Vorgaben einstellen. 

In unserer Aon | Retirement aktuell - Versorgungsausgleich: Neue Vorgaben vom BGH sowie Inkrafttreten der Gesetzesreform finden Sie weitere Details sowie Handlungsmöglichkeiten und Tipps zum Umgang mit den Neuerungen in der Praxis.


Aon Retirement Insights 2021 - Ausgabe 1  | 
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