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Medizin

Versicherungslösung für Unternehmen im Bereich Medizin

Unternehmen, die Anordnungen und Gesetze zum Schutz der menschlichen Gesundheit befolgen müssen, stehen immer stärker unter Überwachung und Überprüfung durch die Behörden. Je internationaler das Unternehmen wird, desto mehr landesübliche Gesetze und behördliche Anordnungen sind zu beachten.

Ein Verstoß gegen bestehende behördliche Anforderungen kann zu finanziellen und existenzbedrohenden Folgen für ein Unternehmen führen. Wenn zum Beispiel Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Leistungsfähigkeit des Produktes zu gewährleisten. Bis hin zum Worst Case, wenn die Behörde eine Stilllegung der Produktion anordnet. Geht der Schließung kein Sachschaden durch eine versicherte Gefahr (z.B. Feuer) voraus, decken herkömmliche Betriebsunterbrechungsversicherungen das Risiko in der Regel nicht ab.

Sowohl fehlerhafte, verunreinigte Produkte als auch Unregelmäßigkeiten im Produktionsprozess können Gründe für ein Einschreiten der Behörden sein – mit der möglichen Folge einer angedrohten oder tatsächlichen Betriebsstilllegung/-schließung. Zusätzlich wird die EU-Medizinprodukteverordnung spätestens ab 2020 noch stärkere Aktivitäten und Aufwendungen von den Unternehmen verlangen, um sonst drohende Sanktionen zu vermeiden. Aon hat daher ein umfassendes Versicherungskonzept für diesen Bereich entwickelt. Es deckt:

  • den Ertragsausfall, also den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten infolge einer Betriebsstillegung durch die Behörde.
  • Kosten zur Vermeidung der Betriebsunterbrechung infolge von regulatorischen Maßnahmen, die von den Unternehmen ergriffen werden, wie z.B.
    • Desinfektion und Reinigung des Betriebes,
    • Aufbereitung von Werkzeugen und
    • Änderungen von betrieblichen Abläufen.
  • Vermögensfolgeschäden, die infolge einer Betriebsbeeinträchtigung oder -schließung durch mögliche Ansprüche von Vertragspartnern (Abnehmer/Lieferant) entstehen.

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