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Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) | Stand September 2025
Die Inhalte des BRSG II und Entwicklungen bis September 2024 sind unten ausführlich dargestellt. Mit dem Bruch der Ampelkoalition Ende 2024 wurde jedoch auch der Gesetzgebungsprozess zum BRSG II zunächst gestoppt. Da die ursprünglichen Regelungsziele zwischen den politischen Lagern aber grundsätzlich geteilt wurden, hat die aktuell amtierende Koalition die Appelle der Fachwelt erfreulicherweise erhört und das Vorhaben neu aufgenommen. Am 25.07.2025 hat das BMAS daher einen neuen Referentenentwurf veröffentlicht, der weitgehend dem Regierungsentwurf (RegE (2024)) vom 18.09.2024 entspricht, und deshalb den angeschriebenen Verbänden auch nur eine kurze Kommentierungsfrist bis 08.08.2025 eingeräumt. Am 03.09.2025 wurde nun der Gesetzentwurf der aktuellen Bundesregierung – mit gegenüber dem RefE vom 25.07.2025 nur wenigen Änderungen – veröffentlicht.
Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) relevante Unterschiede zum RegE (2024) bestehen i.w. in den folgenden Punkten:
- Die ursprünglich vorgesehenen Änderungen der Anlageverordnung sind nicht mehr enthalten, da sie zwischenzeitlich bereits vom BMAS umgesetzt wurden.
- Der RegE sah eine Evaluation hinsichtlich der Verbreitung der bAV und der Nettorenditen bei mittelbaren Durchführungswegen vor. Letztere ist komplett entfallen, erstere wurde dahingehend modifiziert, dass die Untersuchung bis 2030 (statt in 2028) erfolgen soll, auf die weitere Verbreitung der bAV auch durch die Öffnung der Sozialpartnermodelle eingegrenzt und nicht mehr explizit die Einführung eines Obligatoriums als mögliche weitere Handlungsoption erwähnt wird.
- Das Inkrafttreten der Änderungen im VVG (Recht zur Fortsetzung einer Direktversicherung nach entgeltlosen Zeiten) wurde auf den Verkündungszeitpunkt des Gesetzes, jedoch frühestens 01.07.2026 hinausgeschoben und dasjenige der Änderungen in § 6 BetrAVG (vorzeitige Altersleistung) und bei der Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) auf den 01.01.2027.
Das BRSG II soll als Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung bis zum 01.01.2026 umgesetzt werden, da an dieser Stelle tatsächlich nicht wieder bei Null angefangen wird. Es bleibt daher abzuwarten, welche Änderungen aufgrund der angestrebten kurzen Umsetzungsfrist noch in den Gesetzgebungsprozess eingehen werden.
Entwicklung bis September 2024
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes war es, die betriebliche Altersversorgung sowohl für Arbeitgeber aller Größen als auch für Arbeitnehmer deutlich attraktiver zu machen. Die neuen Regelungen setzten zwar Impulse, der große Durchbruch blieb allerdings aufgrund der Komplexität aus.
Abhilfe soll das BRSG II schaffen. Am 27.06.2024 wurde der Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz, auch BRSG II genannt), vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.
Die meisten der im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen wurden erwartet oder vorab angekündigt. Ein paar wenige sind allerdings neu und eher überraschend hinzugekommen. Das sind die wesentlichen geplanten Neuerungen des BRSG II:
- Fokus auf die Förderung von Sozialpartnermodellen
- Neue Möglichkeiten für Pensionskassen
- Verbesserung der Geringverdienerförderung
- Ausweitung der Opting-Out-Möglichkeiten bei automatischer Entgeltumwandlung
- Sonstige Änderungen: Folgen des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen, erweiterte Abfindungsgrenzen, Ratenzahlung bei Pensionsfonds, Digitalisierung beim PSVaG
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Aon Retirement News - September 2024
Online-Seminar: BRSG II – Was nun? Unsere Experten informieren (Stand Juli 2024)
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