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Gefährdung durch Amokläufe prüfen

„Gefährdung durch Amokläufe prüfen“

Amokläufe lösen bei den Betroffenen unsagbares Leid aus. Auch Unternehmen können durch Amokläufe große Schäden zugefügt werden – selbst wenn sie nur mittelbar betroffen sind. Kann man sich dagegen versichern? „Es gibt nur wenige Anbieter, die hierfür Deckungsschutz anbieten. Aber der Markt ist in Bewegung“, sagt Ina Straub. Die Terrorexpertin von Aon Risk Solutions empfiehlt Unternehmen, die eigene Gefährdungslage zu überprüfen.

In den vergangenen Jahren sorgten Amokläufe in München, Ansbach und Düsseldorf für Schlagzeilen. Können sich solche Gewaltexzesse auch geschäftsschädigend auf Unternehmen auswirken?

Ina Straub: Ja, Unternehmen müssen mit Umsatz- und Ertragsausfällen rechnen, sobald sich ein Amoklauf in ihrer Nähe ereignet. Das kann zum Beispiel innerhalb eines Bürokomplexes, Einkaufszentrums, Innenstadtbereichs und im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen der Fall sein. Der Geschäftsbetrieb kommt dann sofort zum Erliegen und kann wegen anschließender Ermittlungen oft erst nach einigen Tagen wiederaufgenommen werden.

Welche Risiken bestehen hinsichtlich der Mitarbeiter vor Ort?

Die Beschäftigten sind bei einem Amoklauf direkt gefährdet. Besonders Personen, die den Vorfall leibhaftig erlebt haben, können erhebliche psychische Belastungen davontragen. Wirtschaftlich gesehen ergibt sich hieraus für Unternehmen das Risiko des dauerhaften Ausfalls von Arbeitskräften. Infolge der medialen Berichterstattung müssen Firmen mit Umsatzrückgängen zu rechnen, weil Kunden das Vertrauen in den Standort verloren haben.

Welches Vorgehen empfehlen Sie daher Unternehmen?

Es ist ratsam, die Gefährdungslage des Unternehmens im Sinne einer Business Continuity Planung zu überprüfen. Konkret gilt es, Fragen zu beantworten wie: Verfügt das Unternehmen über einen bekannten Markennamen? Befindet sich der Standort in einer kritischen Umgebung? Würde ein Amoklauf den Betrieb nachhaltig schädigen?

Was können Betriebe tun, um potenzielle Schäden im Ernstfall zu begrenzen?

Es ist ratsam, die Mitarbeiter dahingehend zu sensibilisieren, dass sie Unregelmäßigkeiten und auffälliges Verhalten von Personen in der Umgebung des Unternehmens an den Vorgesetzten oder die Geschäftsführung melden. Dies erhöht die Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Für einzelne Unternehmen gibt es aber keine direkten Abwehrmöglichkeiten wie zum Beispiel den Einsatz von Pollern gegen Terroranschläge durch heranfahrende Lkw.

Amokläufe haben nicht immer einen terroristischen Hintergrund. Können Unternehmen die finanziellen Risiken dennoch über eine Terrorversicherung absichern?

Unternehmen können Terrorrisiken in Deutschland über die Extremus-Versicherungs-AG abdecken. Der Spezialanbieter wird von deutschen Versicherern getragen. Der Staat stockt die entsprechenden Deckungskapazitäten jährlich auf zehn Milliarden Euro auf. Über einen Zusatzbaustein lassen sich Risiken durch Terrordrohungen absichern. Abgedeckt wären dann beispielsweise Umsatz- und Ertragsausfälle aufgrund einer Betriebsschließung, die nötig war, weil es in dem Einkaufszentrum, in dem das Unternehmen seinen Standort hat, eine Anschlagsdrohung gab. Finanzielle Schäden aufgrund von Amokläufen sind jedoch nicht gedeckt.

Welche Handlungsoptionen bleiben Unternehmen?

Aktuell gibt es nur wenige Versicherer, die speziellen Versicherungsschutz zur Absicherung von Sach- beziehungsweise Ertragsausfallschäden bei Amokläufen anbieten. Die Leistungen werden als Zusatzbaustein zu Terrorversicherungen bereitgestellt. Doch der Markt ist in Bewegung. Die Zahl der Anbieter dürfte sich bald erhöhen.

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