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Das Gesundheitsbudget für die betriebliche Krankenversicherung

Was versteht man unter einem Gesundheitsbudget bzw. einem Budgettarif? 

Mit der Implementierung eines Budgettarifs stellt der Arbeitgeber seiner Belegschaft ein jährliches Budget zur Verfügung, welches jeder Mitarbeitende eigenverantwortlich in Abhängigkeit seines individuellen Bedarfs verwenden kann. Die Höhe des Budgets bestimmt der Arbeitgeber.

Mitarbeitende können das jährliche Budget zum Beispiel nutzen für: 

Prävention Gesundheit  Wellbeing Das Plus für Ihre Mitarbeitenden – Serviceleistungen
Langfristig gesund leben – Leistungen für die Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeitenden Mit hochwertiger medizinischer Versorgung zu besserer Gesundheit Fürsorge in allen Bereichen – auch ohne gesundheitliche Beschwerden Medizinische Beratung – unabhängig, schnell und jederzeit verfügbar 
  • Schutzimpfungen 
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnprophylaxe
  • Arznei- und Verbandmittel Heilmittel 
  • Heilpraktiker 
  • Hilfsmittel 
  • Zahnbehandlung 
  • Zahnersatz
  • Bleaching
  • Lasik
  • Sehhilfen
  • Facharztterminservice
  • Gesundheitsportal
  • Gesundheitstelefon
  • Pflegeberatung
  • Videoberatung
 

 


2. Welchen administrativen Aufwand löst die Einführung einer betrieblichen
Krankenversicherung aus?

Für die Einführung einer bKV ist der Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages und die Ausgestaltung einer arbeitsrechtlichen Grundlage erforderlich. Mit Beginn des Gruppenversicherungsvertrages sind alle anspruchsberechtigten Personen in Listenform oder über ein Online-Portal beim Versicherer anzumelden. Laufende An- und Abmeldungen werden auf die gleiche Weise vorgenommen. Die Leistungsabwicklung erfolgt direkt zwischen dem Versicherer und der versicherten Person.

3. Wie wird ein Gesundheitsbudget im Hinblick auf Beitrag & Leistung steuerlich behandelt?

  • Bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge zur bKV gibt es unterschiedliche Varianten, die zu beachten sind:
  • Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
  • Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG i.V.m. / § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEv
  • Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
  • Nettolohnversteuerung als Barlohn nach § 14 Abs. 2 SGB IV i.V.m. R 39b.9 LStR (zu § 39b EStG)

Zur Erörterung, welche Art der steuerlichen Behandlung für Ihr Unternehmen in Frage kommt, empfehlen wir die Hinzunahme eines Steuerberaters.

Grundsätzlich gilt unabhängig der gewählten Variante:

  • Der Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer für seine Arbeitnehmer sein
  • Der Arbeitgeber muss die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen zahlen
  • Die Leistungen aus der bKV sind für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei
  • Arbeitgeber können die Beiträge zur bKV und den ggf. übernommenen Anteil der Steuer- sowie Sozialabgaben voll als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG absetzen


4. Welche Vorteile bietet die Implementierung eines Gesundheitsbudgets für Arbeitgeber und Belegschaft?


Durch die gewonnene Leistungsflexibilität einer Budgetlösung erhält der Mitarbeiter ein Benefit und damit eine unmittelbare finanzielle Entlastung der Mitarbeiter darstellt.  
 
Attraktivität Mehrwert Nachhaltige Investition  Sofortige Erlebbarkeit

Positionieren Sie sich nachhaltig mit Gesundheitsleistungen als attraktiver Arbeitgeber bei ihren Mitarbeitern. 
Erhöhen Sie die wahrgenommene Wertschätzung durch eine wiederkehrende Unterstützungsleistung in Form eines jährliches Gesundheitsbudgets. 

Heben Sie sich positiv von Ihren Mitbewerbern ab und investieren Sie in die Gesundheit ihrer Belegschaft.  
Reduzieren Sie Fehlzeiten, fördern Sie Mitarbeiter-zufriedenheit und erhöhen Sie die Bindung an ihr Unternehmen.  

Prüfen und nutzen Sie die Freigrenze von 50€ innerhalb des Sachbezugs und investieren Sie nachhaltig in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. 

Absicherung ohne Gesundheitsprüfung, ohne Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten.
Leistungen aus dem Gesundheitsbudget können unmittelbar von den Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden. 


 


5. Wie kann Aon unterstützen?

Die Absicherungsmöglichkeiten im Bereich der bKV sind vielseitig und nicht jede Leistung ist für jedes Unternehmen und die jeweilige Belegschafts-Struktur sinnvoll. Daher erstellen wir gemeinsam mit dem Unternehmen ein individuelles Konzept, von dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bestmöglich profitieren können.

  • Analyse & Bewertung der aktuellen Bedürfnislage der Mitarbeiter
  • Aufsetzen eines konkreten Benefit-Plans im Rahmen der bKV
  • Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung durch Abschluss von Rahmenverträgen mit den beteiligten Versicherern und ggf. weiteren Dienstleistern
  • Regelmäßige Evaluierung und ggf. Anpassung von Leistungen/ Erweiterung des Konzepts auf neue Mitarbeitergruppen
  • Aktive Unterstützung bei der Benefit-Kommunikation (Anschreiben, Infomaterial, etc.)
  • Leistungsbeleg zur Einreichung von Rechnungen (falls gewünscht)


Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen zu realisieren.

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