Germany
Equal Pay Headerbild

Sind Sie bereit für die EU-Lohntransparenzrichtlinie? 

Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie beherrscht aktuell die Medien. Es ist DAS Thema für alle HR-Verantwortlichen. Doch was bedeutet eigentlich diese EU-Richtlinie für Unternehmen? Und was ist wann zu tun? 

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Die EU will mit der neuen Lohntransparenzrichtlinie für mehr Lohngleichheit sorgen – besonders zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap). 
  • Die neue EU-Richtlinie sieht auch Entschädigungen bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung vor und enthält Sanktionen sowie Geldstrafen gegen Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen. 
  • Unternehmen müssen Informationen über die von ihnen gezahlten Löhne veröffentlichen und Maßnahmen ergreifen, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle 5 % übersteigt.

Der prozentuale Unterschied der durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Männern und Frauen betrug in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2022, wie schon im Jahr zuvor, 18 %. Es besteht also Handlungsbedarf.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt auf die kommenden Anforderungen vor und nutzen Sie daraus entstehende Vorteile.

Anforderungen an Unternehmen. Das gilt für Sie … 

  • Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten müssen Informationen über das Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmer:innen veröffentlichen. 
  • In der ersten Phase müssen Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten jedes Jahr Bericht erstatten. Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre. 
  • Besteht ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von 5 % oder mehr, müssen die Arbeitgeber gemeinsam mit ihren Betriebsratsmitgliedern und Belegschaftsvertreter:innen eine tiefergehende Analyse durchführen und einen Plan für Abhilfemaßnahmen entwickeln. 
  • Bewerber:innen haben das Recht, Informationen über die anfängliche Gehaltsstufe bzw. den Gehaltsbereich für jede ausgeschriebene Stelle zu erhalten. Arbeitgeber dürfen nicht nach dem früheren oder aktuellen Gehalt fragen.
  • Arbeitgeber können Arbeitnehmer:innen nicht verbieten, ihre Gehaltsdaten offenzulegen (z. B. durch Vertraulichkeitsklauseln).
  • Arbeitgeber müssen Informationen darüber weitergeben, wie das Entgelt festgelegt, entwickelt und verwaltet wird. Ebenso sind sie verpflichtet, Einzelheiten über ihre Beförderungs- und Aufstiegskriterien offen zu legen. Etwaige Lohnunterschiede müssen sich auf objektive Kriterien beziehen (z. B. Leistung / Marktprämien).
  • Die Instrumente für den Vergleich und die Bewertung des Gehaltsniveaus müssen auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen und geschlechtsneutrale Arbeitsplatzbewertungs- bzw. Klassifizierungssysteme umfassen. Dies kann große Veränderungen für alle Arbeitgeber mit sich bringen, die nicht über eine Arbeitsplatzarchitektur verfügen, die durch eine anerkannte analytische Arbeitsplatzbewertungsmethodik gestützt wird.
  • Obwohl die meisten Länder bereits über Lohngleichheitsmechanismen verfügen, müssen sie nachweisen, dass sie den Bestimmungen der Richtlinie entsprechen. Dadurch ist mit weiteren Änderungen zu rechnen. 


Ihre Checkliste für mehr Transparenz bei der Vergütung

„Drei Jahre mögen zwar nach einer langen Zeitspanne für die Umsetzung von Veränderungen klingen. Aber wenn man die Art und das Ausmaß der Veränderungen für einige Unternehmen bedenkt, empfehlen wir, jetzt zu handeln.“, so Bevan Gray, Head of Talent Solutions DACH, Aon. 

Gleichen Sie mit der folgenden Checkliste Ihre bestehenden Abläufe mit den bevorstehenden Vorschriften ab:

1.    Identifizieren Sie gleiche Arbeit im gesamten Unternehmen
2.    Überprüfen Sie Ihr bestehendes Performance Management
3.    Aktualisieren Sie Ihre Leitlinien für Vergütungs- und Beförderungsleitlinien
4.    Bewerten Sie Ihr aktuelles geschlechtsspezifisches Lohngefälle (Gender Pay Gap)
5.    Analysieren Sie Ihre Entgeltdaten
6.    Steuern Sie die Erwartungen Ihrer Mitarbeiter:innen

Handeln Sie jetzt! 

„Unternehmen, die sich auf den Wandel vorbereiten, die die EU-Lohntransparenzrichtlinie mit sich bringt, werden von zahlreichen Vorteilen profitieren, die über die Einhaltung der Vorschriften weit hinausgehen. Z. B. bei der Karriereplanung, der Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter:innen, der Förderung von ESG-Initiativen, die Verringerung des Personalrisikos und eine stärkere Vertrauensbildung. Viele der erforderlichen Veränderungen, können sich als komplex und zeitaufwändig erweisen. Möglicherweise müssen sie sogar Teil eines umfassenderen kulturellen Veränderungsprogramms sein und sollten mit der ESG- und DE&I-Strategie des Unternehmens in Einklang stehen. Wir helfen Ihnen gerne bei der strategischen Planung und Ausarbeitung.", so Axel Bestajovsky, Head of Commercial Talent Solutions DACH, Aon.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Unternehmen präsentieren sich als attraktive und innovative Arbeitgeber.
  • Durch Transparenz und Konsistenz wird das Vertrauen der Mitarbeiter:innen in das Unternehmen gestärkt, was die Mitarbeiter:innenbindung erhöht und den Unternehmenserfolg steigert.
  • Stabile, transparente Ebenen und Gehaltsbänder im gesamten Unternehmen werden eine klarere Karriereplanung ermöglichen. Dies verringert die Fluktuation, da Mitarbeiter:innen sehen, wie sich ihre Karriere innerhalb des Unternehmens entwickeln kann.
  • Manager:innen und Personalleiter:innen verfügen über ein Instrumentarium, das sie bei ihren Entscheidungen unterstützt. 
  • Es ermöglicht eine stärkere Abstimmung und Integration mit den DE&I-Richtlinien des Unternehmens sowie mit der breiteren ESG-Strategie und -Vision des Unternehmens.


Die nächsten Schritte:

Stellen Sie im ersten Schritt sicher, dass Führungskräfte über die EU-Lohntransparenzrichtlinie informiert sind und sie vollständig verstehen. Bewerten Sie die derzeitigen Abläufe anhand der Anforderungen und führen Sie eine Analyse durch. Entwickeln Sie einen integrierten Aktionsplan, um die notwendigen Änderungen in den nächsten Jahren umzusetzen. Betten Sie die Lohntransparenz in die umfassenderen ESG- und DE&I-Strategien Ihres Unternehmens ein. Schaffen Sie während des gesamten Prozesses mehr Transparenz, indem Sie die Mitarbeiter:innen in die Gestaltung und Entwicklung Ihrer Pläne einbeziehen. 

Gerne stehen Ihnen unsere Expert:innen rund um alle Fragen zur EU-Lohntransparenzrichtlinie zur Verfügung. Nehmen Sie einfach über das Formular Kontakt zu uns auf. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Entdecken Sie unser Pay Transparency Readiness Assessment: Hier erfahren Sie mehr.

Kontaktieren Sie uns

Aktuelles

Folgen Sie uns